Kircheneintritt
Wer schon einmal Mitglied einer christlichen Kirche gewesen ist und diese durch Kirchenaustritt verlassen hat, kann in die Kirche wieder eintreten. Dem Kircheneintritt geht ein Gespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer voraus. Danach wird der Kircheneintritt durch die Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst gültig.
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